29.11.2022
Landkreis Emsland weitet Niederlassungsförderung aus
Auch Fachärzte und Psychotherapeuten können künftig profitieren
Der Landkreis Emsland fördert seit 2014 erfolgreich die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten im Kreisgebiet. Seitdem konnten bereits 46 Ärztinnen und Ärzte bei ihrem Vorhaben unterstützt werden, sich im Emsland als Hausarzt oder Hausärztin niederzulassen. Nun weitet der Landkreis auf Beschluss des Kreistags die Förderung ab dem 1. Dezember auch auf Fachärzte und Psychotherapeuten aus.
Landrat Marc-André Burgdorf betont: „Im Emsland wird auch bei Fachärzten und Psychotherapeuten die Nachbesetzung von Praxen zunehmend schwieriger. Deshalb unterstützen wir zusätzlich u. a. Kinder- und Frauenärzte, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Die Ausweitung der Niederlassungsförderung bestärkt unsere Bestrebungen um den Erhalt einer flächendeckenden und wohnortnahen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Emsland“.
Mit der Erweiterung der Förderrichtlinie können nunmehr neben Hausärzten auch Frauenärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Orthopäden, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Urologen, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater von einer Förderung profitieren.
Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung beträgt für Hausärzte je nach Einwohnerzahl 15.000 bzw. 30.000 Euro. Fachärzte erhalten für eine Niederlassung unabhängig von der Einwohnerzahl eine Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro, Psychotherapeuten in Höhe von 10.000 Euro. Für eine Zweigpraxis erhalten Ärzte 10.000 Euro und Psychotherapeuten 5.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Ärzte bzw. Psychotherapeuten für mindestens fünf Jahre im Emsland niederlassen oder dort eine Zweigpraxis bilden. Die Förderung setzt auch voraus, dass mit der Niederlassung bzw. der Bildung der Zweigpraxis vor der Bewilligung nicht begonnen worden ist.
Erklärtes Ziel der Kreisverwaltung ist es im Rahmen der Gesundheitsregion Emsland, die medizinisch-pflegerische Versorgung im Kreisgebiet auf einem guten Niveau zu halten. Mit Gründung der Weiterbildungsgesellschaft „Meilenstein“ 2010 wurde bereits frühzeitig der Fokus auf eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung neuer Ärztinnen und Ärzte und zur Förderung von medizinischem Nachwuchs gesetzt. Neben der nun breiter gefassten Niederlassungsförderung gibt es u. a. auch Förderungen für Studierende der Humanmedizin wie Stipendien für Medizinstudierende, die sich nach Abschluss des Studiums zur Rückkehr ins Emsland verpflichten, sowie finanzielle Förderungen während der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin.
Die Förderrichtlinie und das Antragsformular für das Förderprogramm sind unter www.meilenstein-emsland.de abzurufen.
Landrat Marc-André Burgdorf betont: „Im Emsland wird auch bei Fachärzten und Psychotherapeuten die Nachbesetzung von Praxen zunehmend schwieriger. Deshalb unterstützen wir zusätzlich u. a. Kinder- und Frauenärzte, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Die Ausweitung der Niederlassungsförderung bestärkt unsere Bestrebungen um den Erhalt einer flächendeckenden und wohnortnahen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Emsland“.
Mit der Erweiterung der Förderrichtlinie können nunmehr neben Hausärzten auch Frauenärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Orthopäden, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Urologen, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater von einer Förderung profitieren.
Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung beträgt für Hausärzte je nach Einwohnerzahl 15.000 bzw. 30.000 Euro. Fachärzte erhalten für eine Niederlassung unabhängig von der Einwohnerzahl eine Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro, Psychotherapeuten in Höhe von 10.000 Euro. Für eine Zweigpraxis erhalten Ärzte 10.000 Euro und Psychotherapeuten 5.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Ärzte bzw. Psychotherapeuten für mindestens fünf Jahre im Emsland niederlassen oder dort eine Zweigpraxis bilden. Die Förderung setzt auch voraus, dass mit der Niederlassung bzw. der Bildung der Zweigpraxis vor der Bewilligung nicht begonnen worden ist.
Erklärtes Ziel der Kreisverwaltung ist es im Rahmen der Gesundheitsregion Emsland, die medizinisch-pflegerische Versorgung im Kreisgebiet auf einem guten Niveau zu halten. Mit Gründung der Weiterbildungsgesellschaft „Meilenstein“ 2010 wurde bereits frühzeitig der Fokus auf eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung neuer Ärztinnen und Ärzte und zur Förderung von medizinischem Nachwuchs gesetzt. Neben der nun breiter gefassten Niederlassungsförderung gibt es u. a. auch Förderungen für Studierende der Humanmedizin wie Stipendien für Medizinstudierende, die sich nach Abschluss des Studiums zur Rückkehr ins Emsland verpflichten, sowie finanzielle Förderungen während der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin.
Die Förderrichtlinie und das Antragsformular für das Förderprogramm sind unter www.meilenstein-emsland.de abzurufen.
Nähere Informationen zur Niederlassungsförderung und weiteren Unterstützungsangeboten sind beim Landkreis Emsland, Ansprechpartner Timo Deiters, unter der Telefonnummer 05931/44-1262 und der E-Mail-Adresse meilenstein@emsland.de sowie auf der Internetseite www.meilenstein-emsland.de erhältlich.