Der Meilenstein
Präambel und § 2 des Gesellschaftsvertrages
Aufgaben und Ziele der Weiterbildungsgesellschaft
Die Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland gGmbH wurde am 3. November 2010 im Kreishaus Meppen gegründet.
Die Beweggründe für die Errichtung einer solchen Gesellschaft sind der Präambel zum dort abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag zu entnehmen:
Präambel
Die gegenwärtigen Prognosen deuten darauf hin, dass es spätestens in 10 Jahren erhebliche Engpässe in der ambulanten ärztlichen Versorgung geben wird, sofern dieser Entwicklung nicht rechtzeitig mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert wird. Die vor rund zwei Jahren veröffentlichte Arztzahlprognose 2020 macht deutlich, dass vor allem ländliche Regionen im Wettbewerb um eine ausreichende ärztliche Versorgung benachteiligt sind, da für junge Mediziner(innen) eine Berufsausübung in den Ballungsgebieten immer noch attraktiver erscheint. Aus diesem Grunde sind alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Vorzüge des Emslandes für eine möglichst dauerhafte Niederlassung von Nachwuchsmediziner(inne)n herauszustellen und darüber hinaus besondere neue Anreize zu schaffen.
Hierzu gehört in erster Linie ein verbindliches, abgestimmtes und qualitativ überzeugendes Weiterbildungskonzept in Krankenhäusern und Praxen. Daneben gilt es, die sogenannten „weichen Standortvorteile“ (reizvolle Landschaft, günstiges Wohnen, Familien- und Kinderfreundlichkeit) herauszustellen. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurde nach zahlreichen Gesprächen mit allen Beteiligten (Landkreis, Kassenärztliche Vereinigung und niedergelassene Ärzteschaft, Krankenhäuser) die Gründung einer gemeinnützigen Weiterbildungsgesellschaft für den Landkreis Emsland verabredet.
Der Zweck und die Ziele der Weiterbildungsgesellschaft sind in § 2 des Gesellschaftsvertrages niedergeschrieben:
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Emsland durch geeignete Maßnahmen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung, der berufsunterstützenden Angebote, der Netzwerkunterstützung sowie Netzwerkbildung unter Medizinstudenten und Ärzten.
2. Die Gesellschaft beabsichtigt Aktivitäten und Maßnahmen, die dem Zweck des Unternehmens dienen. Dazu gehören u.a.:
- Gemeinsame Akquise, Koordination und Pooling der Ärztinnen und Ärzte für die Ausbildung in Krankenhäusern und in niedergelassenen Arztpraxen
- Sicherstellung einer strukturierten und verlässlichen Weiterbildungszeit, u.a. individuelle Planung der einzelnen Weiterbildungsabschnitte im Rahmen eines gemeinsamen Curriculums, nahtlose Rotation zwischen den geforderten Abschnitten in Klinik und Praxis, Bereitstellung eines persönlichen Mentors
- Verlässliche Kooperations- bzw. Vertragsstrukturen der Vertragspartner für die gesamte Weiterbildungszeit
- Gewährleistung einer guten Kommunikation zwischen allen Kooperationspartnern
- Erarbeitung von Qualitätskriterien (u.a. kollegiale und faire Zusammenarbeit der Beteiligten, hohe Qualitätsansprüche der Weiterbildung und hohe Zufriedenheit der Ärzte in Weiterbildung, Dokumentation der Weiterbildung und Feed back für die Weiterbildungsbefugten)
- Motivation junger Medizinstudent(inn)en für eine spätere niedergelassene Tätigkeit im Emsland (u.a. Bildung eines Anschriftenpools, Veranstaltung von Workshops)
- Bildung und Intensivierung von Netzwerken sowie Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Netzwerken
Den gesamten Wortlaut des Gesellschaftsvertrages können Sie im pdf-Format herunterladen: Gesellschaftsvertrag