Förderung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern
Die Weiterbildungsgesellschaft Meilenstein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die hausärztliche Versorgung zukunftsgerichtet sicherzustellen. Um einen Anreiz für Medizinstudierende sowie junge Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, wurde ein Förderprogramm entwickelt.
Was bieten wir?
Für Ärzte, die sich für eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin entscheiden
Förderung während der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Mögliche Antragsteller: Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin während der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Förderdauer: max. 24 Monate
Mögliche Antragsteller: Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin während der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Förderdauer: max. 24 Monate
Das Antragsformular finden Sie hier. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn der ambulanten Weiterbildungszeit zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt.
Förderung nach der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Mögliche Antragsteller: Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Emsland absolviert haben und eine vertragsärztliche Tätigkeit im Landkreis Emsland aufnehmen wollen.
Voraussetzungen: Die Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten verpflichten sich, zu einer dreijährigen vertragsärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: einmalig 10.000 Euro
Förderung nach der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Mögliche Antragsteller: Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Emsland absolviert haben und eine vertragsärztliche Tätigkeit im Landkreis Emsland aufnehmen wollen.
Voraussetzungen: Die Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten verpflichten sich, zu einer dreijährigen vertragsärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: einmalig 10.000 Euro
Den Antrag für die Förderung nach der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktdaten. Der Antrag ist spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss der ambulanten Weiterbildungszeit und vor Beginn der Tätigkeit zu stellen.
Für Medizinstudierende
Vergabe von Stipendien
Mögliche Stipendiaten: Studierende der Humanmedizin, die Facharzt/ Fachärztin für Allgemeinmedizin werden wollen.
Voraussetzungen: Die Stipendiaten verpflichten sich, nach Erlangung des Facharztes zu einer fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Förderdauer: max. 75 Monate
Voraussetzungen: Die Stipendiaten verpflichten sich, nach Erlangung des Facharztes zu einer fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Förderdauer: max. 75 Monate
Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Absolvierung von Famulaturen/ Blockpraktika
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin, die eine Famulatur bzw. ein Blockpraktikum in einer Praxis für Allgemeinmedizin im Landkreis Emsland absolvieren wollen.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Absolvierung von Famulaturen/ Blockpraktika
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin, die eine Famulatur bzw. ein Blockpraktikum in einer Praxis für Allgemeinmedizin im Landkreis Emsland absolvieren wollen.
Förderhöhe: 500 Euro/ Monat
Eine anteilige Zahlung bei Verkürzung des Zeitraums ist möglich.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn der Famulatur/ des Blockpraktikums zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt.
Absolvierung des Praktischen Jahres
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin, die das Praktische Jahr im Emsland absolvieren wollen.
Förderhöhe: 400 Euro/ Monat
Förderdauer: max. 12 Monate
Das Antragsformular finden Sie hier. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn des Praktischen Jahres zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt. Es können auch einzelne Tertiale gefördert werden.
Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland hat eine Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten beschlossen. Ziel ist, die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in der Region auch langfristig sicherzustellen.
Die Förderhöhe beträgt für
Hausärztinnen und Hausärzte:
Niederlassung in Kommunen über 30.000 Einwohner: 15.000 Euro
Niederlassung in Kommunen unter 30.000 Einwohner: 30.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Fachärztinnen und Fachärzte (gemäß § 5.2b der Richtlinie):
Niederlassung: 20.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
Niederlassung: 10.000 Euro
Zweigpraxis: 5.000 Euro
Nähere Informationen können Sie der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten entnehmen.
Die Förderhöhe beträgt für
Hausärztinnen und Hausärzte:
Niederlassung in Kommunen über 30.000 Einwohner: 15.000 Euro
Niederlassung in Kommunen unter 30.000 Einwohner: 30.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Fachärztinnen und Fachärzte (gemäß § 5.2b der Richtlinie):
Niederlassung: 20.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
Niederlassung: 10.000 Euro
Zweigpraxis: 5.000 Euro
Nähere Informationen können Sie der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten entnehmen.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Timo Deiters unter der Telefonnummer 05931 44-1262 oder per E-Mail meilenstein@emsland.de.