Förderung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern
Die Weiterbildungsgesellschaft Meilenstein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die hausärztliche Versorgung zukunftsgerichtet sicherzustellen. Um einen Anreiz für Medizinstudierende sowie junge Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, wurde ein Förderprogramm entwickelt.
Was bieten wir?
Für Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin entscheiden
Förderung während der Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Mögliche Antragsteller: Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin während der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit.
Voraussetzungen: Die Weiterbildungsassistentinnen bzw. Weiterbildungsassistenten verpflichten sich, nach Erlangung des Facharztes zu einer fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: 500 Euro pro Monat
Förderdauer: max. 24 Monate
Förderhöhe: 500 Euro pro Monat
Förderdauer: max. 24 Monate
Die Richtlinie zur Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin finden Sie hier.
Das Antragsformular finden Sie hier. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn der ambulanten Weiterbildungszeit zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt.
Für Medizinstudierende
Vergabe von Stipendien
Mögliche Stipendiaten: Studierende der Humanmedizin, die Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin werden wollen.
Voraussetzungen: Die Stipendiaten verpflichten sich, nach Erlangung des Facharztes zu einer fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: 500 Euro pro Monat
Förderdauer: max. 75 Monate
Voraussetzungen: Die Stipendiaten verpflichten sich, nach Erlangung des Facharztes zu einer fünfjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Landkreis Emsland.
Förderhöhe: 500 Euro pro Monat
Förderdauer: max. 75 Monate
Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Absolvierung von Famulaturen/ Blockpraktika/ Hospitationen
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin, die eine Famulatur, ein Blockpraktikum oder eine Hospitation in einer Praxis für Allgemeinmedizin oder in einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin im Landkreis Emsland absolvieren wollen.
Förderhöhe: 25 Euro pro Tag (125 Euro pro Woche unter Annahme einer 5-Tage-Woche)
Absolvierung von Famulaturen/ Blockpraktika/ Hospitationen
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin, die eine Famulatur, ein Blockpraktikum oder eine Hospitation in einer Praxis für Allgemeinmedizin oder in einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin im Landkreis Emsland absolvieren wollen.
Förderhöhe: 25 Euro pro Tag (125 Euro pro Woche unter Annahme einer 5-Tage-Woche)
Die Richtlinie zur Förderung von Studierenden der Humanmedizin bei Absolvierung von Famulaturen, Blockpraktika und Hospitationen finden Sie hier.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn der Famulatur/ des Blockpraktikums/ der Hospitation zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt.
Förderung im Praktischen Jahr (PJ)
Mögliche Antragsteller: Studierende der Humanmedizin an einer Universität, bei der ein PJ vorgeschrieben ist und beabsichtigen, das PJ in einem Lehrkrankenhaus im Landkreis Emsland zu absolvieren.
Förderhöhe: 400 Euro pro Monat
Förderdauer: max. 12 Monate
Die Richtlinie zur Förderung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr finden Sie hier.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Der Antrag auf die Förderung ist vor Beginn des PJ zu stellen. Anderenfalls werden Leistungen abgelehnt.
Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland hat eine Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten beschlossen. Ziel ist, die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in der Region auch langfristig sicherzustellen.
Die Förderhöhe beträgt für
Hausärztinnen und Hausärzte:
Niederlassung in Kommunen über 30.000 Einwohner: 15.000 Euro
Niederlassung in Kommunen unter 30.000 Einwohner: 30.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Fachärztinnen und Fachärzte (gemäß § 5.2b der Richtlinie):
Niederlassung: 20.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
Niederlassung: 10.000 Euro
Zweigpraxis: 5.000 Euro
Nähere Informationen können Sie der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten entnehmen.
Die Förderhöhe beträgt für
Hausärztinnen und Hausärzte:
Niederlassung in Kommunen über 30.000 Einwohner: 15.000 Euro
Niederlassung in Kommunen unter 30.000 Einwohner: 30.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Fachärztinnen und Fachärzte (gemäß § 5.2b der Richtlinie):
Niederlassung: 20.000 Euro
Zweigpraxis: 10.000 Euro
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
Niederlassung: 10.000 Euro
Zweigpraxis: 5.000 Euro
Nähere Informationen können Sie der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten entnehmen.
Das Antragsformular finden Sie hier.
