Neue Bedarfsplanung für Niedersachsen regelt Niederlassung
Kassenärztliche Vereinigung stellt Veränderungen vor
Meppen. Seit dem 1. Januar 2013 war bekannt, dass sich die Bedarfsplanung, ein Instrument zur Steuerung der Niederlassung von Haus- und Fachärzten, in Folge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes verändern würde.
Jetzt erscheinen erste konkrete Zahlen, die ab 1. Juli 2013 maßgeblich sein werden.
Die wichtigste Veränderung ist die Verkleinerung der Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung. Damit sollen Gebiete mit Über- und Unterversorgung genauer ausgewiesen werden.
Bemerkenswert ist außerdem die Korrektur einer wichtigen Verhältniszahl. Entfiel nach der alten Berechnung ein Hausarzt auf 1.490 Patienten, so hat ein Allgemeinmediziner in Zukunft statistisch 1.630 Patienten zu versorgen.
Genauere Zahlen für Niedersachsen und das Emsland sind inzwischen im Internet einsehbar unter http://www.kvn.de/Praxis/Bedarfsplanung/Bedarfsplan-Niedersachsen/
Jetzt erscheinen erste konkrete Zahlen, die ab 1. Juli 2013 maßgeblich sein werden.
Die wichtigste Veränderung ist die Verkleinerung der Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung. Damit sollen Gebiete mit Über- und Unterversorgung genauer ausgewiesen werden.
Bemerkenswert ist außerdem die Korrektur einer wichtigen Verhältniszahl. Entfiel nach der alten Berechnung ein Hausarzt auf 1.490 Patienten, so hat ein Allgemeinmediziner in Zukunft statistisch 1.630 Patienten zu versorgen.
Genauere Zahlen für Niedersachsen und das Emsland sind inzwischen im Internet einsehbar unter http://www.kvn.de/Praxis/Bedarfsplanung/Bedarfsplan-Niedersachsen/